Art 4 (1) des Grundgesetzes




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Art 4 (1) des Grundgesetzes

Beitragvon bollinger » 14.02.2006, 18:34

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

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"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
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von Anzeige » 14.02.2006, 18:34

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Re: Art 4 (1) des Grundgesetzes

Beitragvon stramPF » 14.02.2006, 18:40

:)

so gehts auch :)

du hättest die bilder ja auch verkleinern können und alle nebeneinander unten in der signatur reinhauen können ;)ich hoff du weis wie ich das mein, dann wärs ja immernoch in der sig gewesen

peace
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Re: Art 4 (1) des Grundgesetzes

Beitragvon bollinger » 14.02.2006, 18:52

kein Problem... passt schon so!
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